Gewinnspielbedingungen – Fernwander-Tage
Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme am Gewinnspiel von den Fernwander-Tagen – Cedric Schütt, An der Maade 18, 26419 Schortens, nachfolgend Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Teilnahmeberechtigte:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist auf die Besucher der Veranstaltung beschränkt und an den Besitz ein gültigen Tickets gebunden.
Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind die Mitarbeiter des Veranstalters, Redner, Helfer und der mit ihm verbundenen Unternehmen sowie deren Familienmitglieder. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels,
b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
c) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel.
Teilnahme:
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das Abgeben/Einwerfen des ausgefüllten Fernwander-Passes in die Tombola-Box am Event-Tag (06.09.2025) bis 17:30 Uhr an der Hauptbühne. Mit dem Ausfüllen und Einwerfen des Fernwander-Passes akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. Die Teilnahme ist nur bis zum Teilnahmeschluss möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
Teilnahmeschluss für das Gewinnspiel ist der 06.09.2025, 17:30 Uhr.
Pro Teilnehmer ist nur eine Teilnahme am Gewinnspiel erlaubt. Es ist untersagt, mehrere Fernwander-Pässe zu verwenden und einzuwerfen.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Folgende Preise werden vergeben:
1.
2.
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer Ziehung auf der Hauptbühne aus der Tombola-Box. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft (z.B. sammeln von Stempeln und Unterschriften), kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben.
Der bzw. die Gewinner der Verlosung werden vom Veranstalter Namentlich aufgerufen. Hat der Gewinner die Veranstaltung bereits verlassen wird er per E-Mail benachrichtigt und sein Gewinn kann gegen Übernahme der Versandkosten versendet werden. Im Falle einer unzustellbaren Benachrichtigung ist der Veranstalter nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen und kann einen neuen Gewinner ermitteln. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb einer Woche nach der Gewinnbenachrichtigung, ist der Veranstalter gleichfalls berechtigt, einen neunen Gewinner zu ermitteln.
Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Sachpreise werden dem Gewinner ausgehändigt oder per Post an seine Wohnanschrift zugesendet, die Versandkosten hierfür übernimmt der Gewinner. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen jederzeit zu unterbrechen oder zu beenden und diese Teilnahmebedingungen anzupassen.
Datenschutz:
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen (personenbezogenen) Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Bei Sachpreisen werden nach Ende des Gewinnspiels von den Gewinnern im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung weitere persönliche Daten, wie etwa die Anschrift, abgefragt. Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels und gegebenenfalls zur Zusendung der Gewinne. Sämtliche Daten werden nur für den Zweck und für die Dauer des Gewinnspiels gespeichert und nach Ablauf der Aktion gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen. Eine Ausnahme stellt das für die Durchführung des Gewinnspiels, insbesondere die Versendung des Gewinns dar.
Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens, Fotos und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Veranstalters und seinen Social Media Plattformen ein.
Der Teilnehmer kann zu jeder Zeit Auskunft über seine beim Veranstalter gespeicherten Daten erhalten, der Nutzung seiner Daten widersprechen und deren Löschung verlangen. Hierzu genügt ein einfaches Schreiben an Cedric Schütt; An der Maade 18; 26419 Schortens oder eine E-Mail an cedric.schuett@fernwander-tage.de. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.
Weitere Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten können der Datenschutzerklärung des Veranstalters unter https://fernwander-tage.de/datenschutz/
Haftung:
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Gewinnspielen entstanden sind, es sei denn, dass solche Schäden vom Veranstalter (seinen Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

